Ersthelfer-Kurs für Betriebe / Verwaltung / Kindergarten
Wir bieten Ihnen Erste-Hilfe-Seminare vor Ort für betriebliche Ersthelfer, Trainer, Lehrer, Erzieherinnen, Flugbegleiter, Bahnbedienstete, Banken und Sparkassen ( 9 Unterrichtseinheiten a`45 Min.) an. Fordern Sie einfach ein kostenloses individuelles Angebot an. Der Vorteil ist, dass Ihre Mitarbeiter das Erste Hilfe Seminar direkt in Ihrem Unternehmen absolvieren und keine lange kostspielige Anfahrt oder Parkplatzsuche haben.
Erste-Hilfe-Ausbildung / betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung/ betrieblicher Erstehelfer
Im Betrieb sind die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Ersten Hilfe und zur Rettung zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen neben schnell zugänglichen Mitteln zur Ersten Hilfe („Verbandkästen“) je nach Betriebsart und Betriebsgröße zusätzliche Rettungsgeräte, Rettungstransportmittel und ein Erste-Hilfe-Raum.
Ebenso müssen betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden und mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen und anwesend sein:
- 1 Ersthelfer bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten
- 5 % bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
- 10 % bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in sonstigen Betrieben
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten) und ist alle 2 Jahre durch das Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) zu aktualisieren. Die Durchführung ist nur von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Institutionen gestattet. Die ermächtigten Institutionen rechnen die Lehrgangsgebühren direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Weitergehende Kosten wie z. B. Fahrt- und Verpflegungskosten werden nicht übernommen.
Erste-Hilfe-am-Kind für Erzieher/innen und Schulen
In diesem Kurs lernen Sie in 9 Unterrichtseinheiten die Grundlagen der Ersten Hilfe. Die Schulung entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV) und ist auch zum Erwerb des Führerscheins (Fahrererlaubnisverordnung FEV) verwendbar.
Erste Hilfe
Erste Hilfe nach Unfällen kann Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen – wenn sie sachkundig durchgeführt wird. Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu sorgen.
Im Notfall zählt jede Minute. Deshalb ist jede Person gesetzlich verpflichtet, einer anderen Person in einer Notsituation zu helfen – sofern sie sich nicht selbst in Gefahr begibt.
Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für die Organisation der Ersten Hilfe verantwortlich. Er muss die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.
Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Die Erste Hilfe im Betrieb muss wie folgt organisiert sein:
1. Ausgebildete Ersthelfer
2. Verbandmaterial
3. ggf. Rettungsgeräte
4. Meldeeinrichtungen für den Notruf
5. ggf. Erste-Hilfe-Räume
6. Rettungspläne
Das Anmelde- oder Abrechnungsformular der zuständigen Berufsgenossenschaft muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen, ansonsten wird eine Rechnung der Ausbildungsstelle an den Betrieb erfolgen und die Kosten werden nicht erstattet.
Fortbildung ist wichtig, besonders wenn es um das Wohl der Belegschaft geht, deshalb kommen wir auf Wunsch inkl. unseres Ausbildungsmaterials zu Ihnen um Sie vor Ort zu schulen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Schulung in Ihrem Betrieb
Kein Zeitverlust dank schneller und unkomplizierter Terminabsprache
Gute Lernatmosphäre durch vertraute Umgebung
Keine Parkplatzsuche oder anfallenden Parkgebühren
Unbürokratische Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft
Auch als Spätschicht- oder Nachtschichtkurse.
Die Teilnehmermindestanzahl variiert je nach Standort der Schulung von 10 bis 20 Teilnehmern.
Anfragen bitte über das Kontaktformular oder Tel. 0160/93812499